Was Sie vor dem Erstgespräch zur Kostenübernahme wissen sollten.
Kosten & Kostenübernahme
Selbstzahler & Privatversichert
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nach folgender Staffelung:
Erste und zweite Stunde (a 50 Minuten) 50.-€
Ab der dritten Stunde (a 50 Minuten) 100.-€.
Je nach Versicherungsstatus können private Krankenversicherung, Beihilfe oder andere Kostenträger die Kosten ganz oder anteilig übernehmen. Bitte klären Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung möglichst vor Beginn der Behandlung.
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung.
Gesetzlich versichert
Eine Behandlung in einer Privatpraxis kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Kostenerstattung möglich sein. Dies setzt in der Regel voraus, dass eine notwendige Behandlung nicht rechtzeitig bei einer zugelassenen Praxis möglich ist und die Krankenkasse die Behandlung vorab bewilligt. Bitte nehmen Sie vor Beginn Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Es gelten dieselben Stundensätze wie bei Privatversicherten / Selbstzahlern.
